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Beerdigung – Vorbereitung
Kondolenzbesuch: Vor dem Begräbnis setzt sich der Seelsorger, die Seelsorgerin mit den Angehörigen in Verbindung um einen Gesprächstermin mit ihnen zu vereinbaren.
Ein solches Gespräch ist für beide Seiten hilfreich. Der Seelsorger, die Seelsorgerin spürt die Trauer der Angehörigen und diese können äußern, was sie bewegt und bedrückt.
Bei diesem Gespräch geht es immer auch um den Verstorbenen und um das, was für ihn charakteristisch war.
Aus dem Gesagten wählt der Seelsorger, die Seelsorgerin persönliche Worte für die Ansprache aus und verbindet sie mit der biblischen Botschaft.
Der Trauergottesdienst ist nicht Ort der ausführlichen Darstellung des Werdegangs und einer Auflistung ehrenvoller Verdienste des Verstorbenen.
Gestalt der kirchlichen Begräbnisfeier: Verschiedene Gestaltungsformen der kirchlichen Begräbnisfeier sind möglich: ein Wortgottesdienst oder eine Eucharistiefeier (Sterbeamt) in der Kirche mit der eigentlichen Bestattung (Beerdigung) vor und/oder nach dem Gottesdienst, ein Wortgottesdienst in der Friedhofshalle selber mit der eigentlichen Bestattung (Beerdigung) vor und/oder nach dem Gottesdienst, die direkte Bestattung (Beerdigung) am Grab (mit der Möglichkeit der Integration des Sterbeamtes in den Gemeindegottesdienst).
Terminabsprachen: Terminabsprachen können nur über das Pfarrbüro / die Seelsorger erfolgen (aushalten, wenn keine direkte Klärung möglich ist)
Möglichkeiten:
• Montag – Freitag: 14.30 Uhr Trauergottesdienst – anschließend Beerdigung (Regelzeit)
• Montag – Freitag: 13.45 Uhr Beerdigung – 14.30 Uhr Trauergottesdienst – anschließend Beerdigung
• Montag – Freitag: 10.30 Uhr Trauergottesdienst – anschließend Beerdigung
• Montag – Freitag: 09.45 Uhr Beerdigung – 10.30 Uhr Trauergottesdienst – anschließend Beerdigung
• nur in Ausnahmefällen (z.B. durch Feiertage): Samstag: 10.30 Uhr immer Wortgottesdienst – anschließend Beerdigung (kein Sterbeamt!)
• Trauerfeier in der Leichenhalle anschließend Beerdigung (hierbei gilt in der Regel die frühe Zeit, damit weitere Beerdigungen an diesem Tag möglich bleiben)
• Beerdigung von der Leichenhalle aus / direkt am Grab – Integration des Sterbeamtes in den Gottesdienst der Gemeinde
Weiterhin gilt: keine Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen, Integration von Sterbeämtern in den Gemeindegottesdienst möglich (nicht an allen Sonn- und Feiertagen möglich!)
Zur Erklärung: Mit „Trauergottesdienst" ist sowohl die Möglichkeit eines Sterbeamtes als auch eines Wortgottesdienstes gemeint.
Trauergottesdienste als Wortgottesdienst sind immer ohne Kommunionausteilung, um die Vielfalt der Gottesdienstmöglichkeiten zu unterstreichen, liturgische Missverständnisse zu vermeiden und eine Gleichheit der Praxis im Dekanat herzustellen.
Die Zusammenlegung von Beerdigungen an einem Tag und die Integration des Sterbeamtes in den Gemeindegottesdienst werden angesichts der großen Zahl von Beerdigungen in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Das Totengebet sollte nach Möglichkeit vor dem Gemeindegottesdienst stattfinden (vor allem in der Heizperiode macht dies in Anbetracht der hohen Heizkosten Sinn).
In Absprache mit den Bestattern wurde vereinbart, die Möglichkeit zur Segnung des Sarges bzw. der Urne mit Weihwasser nur am Grab anzubieten, und nicht in der Leichenhalle (zum einen wird damit die zum Teil vorhandene Doppelung aufgehoben, zum anderen wird die erhöhte Rutschgefahr angesichts der z.T. glatten Böden in den Leichenhallen reduziert).
Standort für die Urnen bei der Aufbahrung in den Pfarrkirchen
Eine ganz aus der Praxis kommende Vereinbarung wurde mit den Bestattern für die Aufbahrung der Urnen in den Pfarrkirchen getroffen.
Die Möglichkeit der Aufbahrung der Urne für den Trauergottesdienst in der Pfarrkirche ist grundsätzlich gegeben. Da aber die Praxis gezeigt hat, dass Urne und Dekoration zunehmend den gesamten Bereich vor dem Altar ausfüllen, so dass der Zugang versperrt ist, sollen diese in Zukunft ihren Platz auf der untersten Altarstufe rechts vom Mittelgang aus gesehen finden (in „St. Stephanus“ Bettingen und „Kreuzerhöhung“ Hüttersdorf könnten hier die Kommunionbänke genutzt werden; in „St. Willibrord“ Limbach der „Vorbau“ der Altarinsel). Ferner sollen die liturgischen Zeiten, d.h. insbesondere der Adventszeit und der Fastenzeit, Beachtung finden: in diesen Zeiten ist auf Blumenschmuck zu verzichten, ein kleines Tannengesteck bzw. Palmgesteck ist möglich. Wegen der erhöhten Unfallgefahr soll die Verwendung von Kerzen und insbesondere von Teelichtern beschränkt werden. Die Aufstellung eines Fotos der Verstorbenen / des Verstorbenen ist grundsätzlich möglich; mit Rahmen sollte das Foto DIN A3-Größe nicht überschreiten. Bei der Höhe der Stele, auf der die Urne ihren Platz findet, ist darauf zu achten, dass diese mit der Urne nicht den Zelebrationsaltar überragt. Da alle Bestatter wegen der Besonderheit des Gotteshauses mit diesen Änderungen einverstanden waren, wurde vereinbart, ab Oktober 2016 diese neuen Bedingungen umzusetzen. Für alle anderen Wünsche bleibt es unbenommen die vorhandenen Friedhofshallen zu nutzen. Insbesondere wenn es um die Frage nach der Aufstellung von Kränzen geht.
Hinweis: Bei jenen, die aus der Kirche ausgetreten sind, kann keine allgemeinverbindliche Aussage über die Möglichkeit einer kirchlichen Bestattung getroffen werden. Ein eingehendes Vorgespräch mit dem zuständigen Pfarrer ist zur Klärung unbedingt erforderlich.
Weiterführende Informationen zur kirchlichen Begräbnisfeier: