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Neues aus dem Pastoralen Raum Lebach:

Leitungsteam komplett, Bürosituation, Räte im Pastoralen Raum

Das Leitungsteam des Pastoralen Raums Lebach ist seit dem 15. Januar 2023 komplett. Zusätzlich zu den bereits vorher ernannten Leitungsteammitgliedern Dekan Achim Thieser und Eva Gebel wurde Stefan Backes ernannt. Er ist Rendant in der Rendantur Saarbrücken und dort auch noch abschließend tätig. Seine Verwaltungskompetenz wird dringend gebraucht. Die Aufgabenbereiche des Leitungsteams liegen momentan noch stark im Organisatorischen. Außerdem läuft das Ausbildungsprogramm des Bistums mit Studientagen zu relevanten Themen.

Das Büro des Pastoralen Raums Lebach wird voraussichtlich ab Juni 2023 im Gebäude des BIG EPPEL in Eppelborn sein. Dort werden außer dem Leitungsteam die Sekretärin des Pastoralen Raums Ute Steffen und die Pastoralreferenten Bernd Klesen und Stefanie Rex ihre Büros haben. Außerdem besteht die Hoffnung auf weitere pastorale Mitarbeitende für den Bereich Jugend, Engagemententwicklung, Familie und Schule, deren Büros dort ebenfalls untergebracht sein werden.

Die Zusammenarbeit der hauptamtlichen Seelsorgenden im Pastoralen Raum Lebach ist gestartet und wird intensiviert werden. Im Bereich des Ehrenamts stehen als Nächstes die Bildung des Rates des Pastoralen Raums, der Verbandsvertretung Pastoraler Raum und des Verbandausschusses an. Dazu wird das Leitungsteam die verschiedenen Gremien besuchen und Informationen dazu geben.

Aus der Erfahrung der Leitungsteams, die 2022 gestartet sind, kommt das Wissen um eine langwierige Startphase. Die Voraussetzungen im Pastoralen Raum Lebach erweisen sich noch um etwas schwieriger, da er aus zwei geteilten Dekanaten zusammengebastelt wurde.

Auf der Homepage des Pastoralen Raums Lebach www.pr-lebach.de finden Sie weitere Informationen zur Entwicklung und Aktuellem.

Gerne können Sie dem Leitungsteam schreiben und Ihre Erwartungen und Wünsche für die katholische Kirche in dieser neuen Zusammenarbeitsebene ausdrücken. Mail an: lebach(at)bistum-trier.de

 

Institutionelles Schutzkonzept (ISK) des Pastoralen Raumes Lebach

Eine Arbeitsgruppe aus hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern des Pastoralen Raumes Lebach hat sich intensiv mit der Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) für den Pastoralen Raum Lebach auseinandergesetzt. Neben der pastoralen Erarbeitung des Konzeptes unter Einbezug möglichst vieler Menschen vor Ort musste auch eine schriftliche Fixierung erfolgen, die den geltenden Gesetzen, Ordnungen und Richtlinien entspricht.

Nachdem Dr. Andreas Zimmer von der Fachstelle des Bistums Trier am Dienstag, dem 13.12.2022, mitgeteilt hat, dass das erarbeitete Institutionelle Schutzkonzept des Pastoralen Raumes Lebach alle erforderlichen Vor-aussetzungen erfüllt, konnten am Sonntag, dem 18.12.2022, Pfarrer Achim Thieser für die Pfarreiengemeinschaft Eppelborn-Dirmingen, Pfarrer Hermann Zangerle für die Pfarreiengemeinschaft Lebach, Pfarrer Thomas Damke für die Pfarreiengemeinschaft Schmelz und Pfarrer Johannes Schuligen für die Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen unterschreiben und somit in Kraft setzen.

Zum weiteren Prozess schreibt Dr. Andreas Zimmer:

„Wir empfehlen diese Inkraftsetzung dann auch in den Pfarreiengemeinschaften zu markieren, sei es durch Aushang, im Rahmen eines Gottesdienstes oder im Pfarrbrief, je nachdem, was zum Charakter der Pfareiengemeinschaft passt.
Ich wünsche Ihnen, dass mit dem Schutzkonzept ein Fundament gelegt ist, das in den nächsten Jahren dazu beiträgt, dass die vielfältigen Anlässe und Orte pfarrlichen Lebens von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden können in dem Gefühl von Sicherheit und in der Gewissheit, dass sich im Bedarfsfall aktive Zuhörerinnen und Zuhörer finden, die weiterhelfen können.
Das Schutzkonzept ist dabei als ein Leitfaden gedacht, der weiter gedacht, ggf. an Besonderheiten der Kirchengemeinden angepasst und immer neu mit Leben gefüllt wird.“

Hiermit sei auf die Veröffentlichung des Institutionellen Schutzkonzeptes für den Pastoralen Raum Lebach hingewiesen.

Im Pfarreienrat wird das ISK und seine Verbreitung und Umsetzung Thema sein. Alle übrigen Gruppen und Gremien sind ebenfalls angehalten, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Vorwort des Institutionellen Schutzkonzeptes für den Pastoralen Raum Lebach:

Mit dem Institutionellen Schutzkonzept (ISK) möchte der Pastorale Raum Lebach mit den Kirchengemeindeverbänden Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen verdeutlichen, dass er alles im Rahmen seiner Möglichkeiten präventiv unternimmt, damit sich Kinder, Jugendliche und darüber hinaus alle anderen Schutzbefohlenen im Rahmen der kirchlichen Aktivitäten wohl fühlen können.

Bei allen Maßnahmen steht das Wohl aller Schutzbefohlenen an erster Stelle!

Aus diesem Grund haben die Gemeinden alle Bereiche, in denen sie mit Schutzbefohlenen zu tun haben, betrachtet und folgende Maßnahmen beschlossen, um es potenziellen Tätern zu erschweren, Übergriffe zu begehen.

Darüber hinaus haben sie auch Beschwerdewege festgelegt, die es möglichen Opfern und Hinweisgebern ermöglichen, ihr Anliegen unkompliziert zu Gehör zu bringen, damit diese sachlich, angemessen und zeitnah geprüft und bearbeitet werden können.

Zusätzlich haben sich die Gemeinden auf einen Verhaltenskodex geeinigt, der als Maßstab des Handelns für Haupt- und Ehrenamtliche angelegt wird.

Zur Erstellung dieses ISK haben sich Verantwortliche aus dem Pastoralen Raum Lebach und aus verschiedenen Bereichen der Kirchengemeindeverbände Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen mit eingebracht, die unmittelbar und mittelbar mit Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun haben:

  • Pfarrer
  • Diakone
  • Gemeindereferentinnen
  • Pfarreienrat
  • Verbandsvertretung bzw. Verwaltungsräte bzw. Kirchengemeinderäte
  • Vertreter sonstiger Gruppen, die in den Gemeinden aktiv sind.

Die Erstellung des ISK erfolgte unter Begleitung und Hilfestellung durch den Leiter der Lebensberatung Lebach.

Das ISK der Gemeinde wird dauerhaft auf der Homepage der Gemeinden unter

und auf der Homepage des Pastoralen Raumes Lebach unter

veröffentlicht.

Aufgrund der Vielzahl der wichtigen Punkte innerhalb des ISK sei an dieser Stelle nur ein weiterer Abschnitt exemplarisch genannt:

Verhaltenskodex

Der Pastorale Raum Lebach und die in ihm zusammengeschlossenen Kirchen-gemeindeverbände Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen haben für alle Schutzbefohlenen, auf der Grundlage der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz vom 18.11.2019, folgenden Verhaltenskodex formuliert:

1. Gestaltung von Nähe und Distanz

  • Katechese- und Gruppenstunden sowie alle anderen Treffen mit Kindern und Jugendlichen finden nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. an öffentlichen Orten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich und wenn möglich einsehbar sein.
  • Spiele, Methoden und Aktionen werden so gestaltet, dass bei diesem Personenkreis keine Angst erzeugt wird und persönliche Grenzen nicht überschritten werden.
  • Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.

2. Angemessenheit von Körperkontakt

  • Körperliche Berührungen haben altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die freie und erklärte Zustimmung durch die Schutzbefohlenen voraus.
  • Unerwünschte Berührungen und körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt!

3. Sprache und Wortwahl

  • Interaktion und Kommunikation sind in wertschätzender und respektvoller Art und Weise zu gestalten und sollen an die Bedürfnisse und das Alter der Kinder und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen angepasst sein.
  • Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen.

4. Zulässigkeit von Geschenken

  • Geschenke und Bevorzugungen ersetzen keine pädagogisch sinnvolle Zuwendung. Von allen Engagierten wird erwartet, dass sie den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent handhaben.
  • Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht zulässig.

5. Beachtung der Intimsphäre

  • In Schlaf- und Sanitärräumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Schutzbefohlenen zu unterlassen. Ausnahmen sind mit der Leitung einer Veranstaltung oder dem Rechtsträger vorher eingehend zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.
  • Gemeinsame Körperpflege mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt. Sollten (beispielsweise im Rahmen eines Weltjugendtages oder ähnlicher Großveranstaltungen) keine separaten, abschließbaren Waschräume zur Verfügung stehen, ist auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, dass die Körperpflege der Erwachsenen nicht gleichzeitig mit der der Kinder und Jugendlichen stattfindet.
  • Auf Veranstaltungen und Fahrten, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, müssen Kinder und Jugendliche von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
    Bei Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen oder Freizeiten sind den Begleitpersonen Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vorher zu klären.

6. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen und gewalt-verherrlichenden Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.
  • Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Minderjährigen ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig.
  • Bei Veröffentlichungen von Foto- und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  • Hauptberuflich und ehrenamtlich Aktive halten die Kinder und Jugendlichen dazu an, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten und Respekt und Umsicht walten zu lassen.

7. Erzieherische Maßnahmen

  • Erzieherische Maßnahmen sind so zu gestalten, dass die persönlichen Grenzen des Betreffenden nicht überschritten werden.
  • Erzieherische Maßnahmen müssen im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, transparent, konsequent und dem Betroffenen plausibel sein.
  • Bei notwendigen erzieherischen Maßnahmen ist jede Form von Gewalt, Nötigung oder Drohung unzulässig und damit untersagt.

Dieser Verhaltenskodex des Pastoralen Raumes Lebach und die in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeindeverbände Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen hängt in allen Gottesdienstorten der Gemeinde aus, wird auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht und allen Aktiven in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.

Er ist für alle in den Gemeinden Tätigen verbindlich und muss von allen Haupt- und Nebenberuflichen, von Ehrenamtlichen sowie den Honorarkräften in einer Verpflichtungserklärung unterschrieben werden.

Die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen werden unter Beachtung der geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgelegt und dokumentiert.


Das Leitungsteam für den Pastoralen Raum Lebach steht fest- ein Mitglied fehlt noch!

Bischof Ackermann gibt die neuen Leitungsteams bekannt

Am 28.10.2022 hat Bischof Ackermann die Leitungsteam für die am 01.01.2023 neu zu errichtenden Pastoralen Räume bekannt gegeben.
Für unseren Raum Lebach sind das Dekan Pfarrer Achim Thieser und Gemeindereferentin Eva Gebel. Die dritte Person im Leitungsteam, die für die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten verantwortlich sein wird, wurde bisher noch nicht gefunden.

Endlich geht es weiter!

Dekan für den Pastoralen Raum Lebach steht fest

Bischof Ackermann hat im August den Dechanten der Dekanate Dillingen und Illingen den Namen des vorgesehenen Dekans für den Pastoralen Raum Lebach
bekannt gemacht: es ist Pfarrer Achim Thieser, der noch bis Ende Oktober als Polizeiseelsorger in Berlin arbeiten wird. Er wird auch Pfarrverwalter der Pfarreiengemeinschaft Eppelborn-Dirmingen und wird in Eppelborn wohnen.
Die beiden anderen Personen, die mit dem Dekan das Leitungsteam bilden, wurden noch nicht genannt.

Sich schon vor der Errichtung am 01.01.2023 informieren

Homepage für den Pastoralen Raum Lebach bietet im Vorfeld Infos an

 

Neuer Pastoraler Raum Lebach

Errichtung zum Jahreswechsel – Infos auf neuer Homepage

Zum 1. Januar 2023 wird der "Pastorale Raum Lebach" errichtet – so wie in 20 weiteren Räumen im Bistum Trier. Die Pfarreiengemeinschaften Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen werden zum Pastoralen Raum Lebach gehören und sollen künftig stärker miteinander kooperieren.

Was bedeutet das für die Seelsorge, die Ehrenamtlichen, die Mitarbeitenden, die Gremien und Finanzen? 

Dazu hat die "Steuerungsgruppe" des zukünftigen Pastoralen Raums Lebach eine neue Homepage eingerichtet: www.pr-lebach.de.
Hier ist in kurzen Texten und leicht verständlich alles zusammengetragen und erklärt, was man jetzt schon darüber sagen kann, wie der Pastorale Raum "funktioniert".

Weitere Fragen können an die Steuerungsgruppe gerichtet werden (E-Mail: sg.lebach(a)bistum-trier.de).
 

Sondierungsphase beendet, Pfarreireform geht in die nächste Phase

Ergebnisse der Sondierungsphase sind komplett

Eppelborn/Lebach/Schmelz/Uchtelfangen

Über sechs Monate hat in  den Pfarreiengemeinschaften Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen die sogenannte Sondierungsphase stattgefunden. Nun wurde sie mit der Veröffentlichung des Berichtes abgeschlossen

In dieser Zeit haben sich die beiden diözesanen Beauftragten Hans-Albert Dörr und Pfr. Clemens Kiefer sowie die lokalen Beauftragten Dekanatsreferent Thomas Ascher, Gemeindereferentin Eva Gebel, Pastoralreferentin Anna-Lisa Jakoby und Pfarrer Johannes Schuligen mit haupt- und ehrenamtlichen Verantwortungsträgern aus den Pfarreiengemeinschaften über die individuelle Situation vor Ort ausgetauscht. Im Fokus stand mit Blick auf die geplante Pfarreienreform die Frage: Wie kann das kirchliche Leben in Zukunft gestaltet werden?

Bei der Sondierung ging es insbesondere darum, die Bedingungen für die geplanten Zusammenschlüsse von Pfarreiengemeinschaften (Fusion) und die Errichtung des Pastoralen Raumes detailliert und umfassend zu betrachten. In den kommenden vier Jahren sollen sich die Gemeinden auf der Ebene der heutigen Pfarreiengemeinschaften zu neuen Pfarreien zusammenschließen.

Außerdem werden große sogenannte Pastorale Räume gebildet. Die neuen Räume sollen helfen, die Vision der Synode von einer diakonischen und missionarischen Kirche umzusetzen, indem leitende Teams die Pfarreien unterstützen und für verbindliche Entwicklung sorgen.

Ein Ergebnis der Sondierung hat Bischof Dr. Ackermann bereits aufgegriffen und entschieden, dass der künftige Pastorale Raum Lebach zum 01.01.2023 errichtet und die bestehenden Dekanate Dillingen und Illingen aufgelöst werden.

Die detaillierten Ergebnisse der durchgeführten Sondierung wurden der Bistumsleitung vorgelegt und gingen allen haupt- und ehrenamtlichen Verantwortungsträgern zu.
Interessierte können sie nachlesen in einer Online-Pinnwand mit dem Link: https://padlet.com/lpastoralerraum/afzmvudujz8bcw6h.

Weitere Informationen zur geplanten Bistumsreform sind zu finden unter www.bistum-trier.de/heraus-gerufen.

Ergebisse der Sondierungsphase werden bald veröffentlicht

Sondierungsphase beendet

Der Bischof hat mit seinem Schreiben zur Errichtung der Pastoralen Räume vom 20.07.2021 die Sondierungsphase offiziell als abgeschlossen erklärt.
Das Sondierungsteam des Pastoralen Raums Lebach hat intern aber noch die Aufgabe, Hinweise für den Bischof, das zukünftige Leitungsteam und die neu zu aktivierende Steuerungsgruppe zu formulieren, die auf den Informationen aus den abgegebenen Fragebögen gründen. Dies wird Ende August geschehen. Danach werden die Ergebnisse des Sondierungsprozesses im Pastoralen Raum Lebach veröffentlicht werden.

Die Steuerungsgruppe hat dann die Aufgabe, die Errichtung des Pastoralen Raums mit vorzubereiten. Diese Errichtung soll am 01.Januar 2023 erfolgen. Damit ist nicht die Fusion, der Zusammenschluss von den Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zu einer Pfarrei gemeint. Diese Fusion hat noch bis zum Ablauf der Wahlperiode der Räte 2025 Zeit. Der Pastorale Raum hat besonders die Aufgabe, die Umsetzung der Synodenergebnisse zu beschleunigen und in seiner Verwaltungsstruktur als Kirchengemeindeverband Organisation und Verwaltung zu vereinfachen.

Bischof Ackermann gibt Errichtung von 16 Pastoralen Räumen im Jahr 2022 bekannt

Spürbare Bereitschaft zur Veränderung

Sondierung ist angelaufen

Sondierungsphase in der Pfarreiengemeinschaft Schmelz und im zukünftigen "Pastoralen Raum Lebach"

Die vom Bischof ausgerufene Sondierungsphase ist in der PG Schmelz angekommen. Verwaltungs- und Pfarrgemeinderäte und die Sekretärinnen waren am 19.04.2021 zu einer Infoveranstaltung der Sondierer eingeladen. Diese wurde als Video/Audiokonferenz durchgeführt. Es gab eine umfassende Information zu den Themen „Pastoraler Raum“ und „Zusammenschluss der Pfarreien“. Eigene Fragen und Kommentare konnten anschließend gestellt werden.

Die Aufgabe für die Räte der fünf Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft besteht nun darin, bis Ende Mai die Fragen aus einem vom Bistum erstellten „Gesprächsleitfaden“ zu beantworten und diese nach Trier zu schicken. Am 31. Mai werden Pfarreienrat und Verbandsvertretung wieder zusammenkommen, um die Gesprächsergebnisse aller Räte der Pfarreien zu vergleichen und im Bezug auf die Pfarreiengemeinschaft einzuordnen. Auch dazu wird ein Protokoll erstellt und mit Trier kommuniziert. Diese Verfahren machen die drei anderen Pfarreiengemeinschaften im zukünftigen „Pastoralen Raum Lebach“:
Eppelborn-Dirmingen, Lebach und Uchtelfangen ebenso.

Am Ende der Sondierungsphase hat das Bistum dann die Informationen und Einschätzungen der Räte, die es für den Zeitpunkt der Errichtung des „Pastoralen Raums Lebach“ braucht. Den Antrag zur Fusionierung (zum Zusammenschluss) von Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft zu einer neuen Pfarrei muss der leitende Pfarrer stellen. Dazu sind die in der Sondierung gemachten Willensäußerungen der Gremien von höchster Wichtigkeit. 

 

Schmelz, Ende April 2021

Sondierungsphase hat begonnen

Bischof Ackermann erteilt den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften einen Auftrag

In einer „Sondierungsphase“ bis zum 30.06.2021 sollen die Weichen für eine zukünftige Seelsorge gestellt werden. Nach dem Eingreifen aus Rom im Jahr 2020 wurde der ursprüngliche Plan gebremst und es musste eine Alternative gefunden werden. Die Reformen sollen aber- auch mit der ausdrücklichen Ermunterung aus Rom- weiter vorangetrieben werden.

In der Sondierungsphase soll nun eine Bestandsaufnahme in den Pfarreien erhoben werden, auch um Meinungen, Einstellungen und die Bereitschaft zur Mitwirkung bei den Verantwortlichen vor Ort zu erfragen. Dies alles vor dem Hintergrund des Auftrags von Bischof Ackermann, bis Ende 2025 den Zusammenschluss von Pfarreien vorbereitet haben zu müssen. Außerdem wird es 35 pastorale Räume im Bistum geben, die mit ihrer neuen Struktur dabei mithelfen sollen, dass Kirche wieder mehr für die Menschen da ist. Dieser Pastorale Raum umfasst in unserem Umfeld die jetzigen Pfarreiengemeinschaften Eppelborn-Dirmingen, Lebach, Schmelz und Uchtelfangen.

Mit der Sondierung beauftragt hat der Bischof zwei diözesane Sondierer: Hans-Albert Dörr und Pfarrer Clemens Kiefer. Aus dem pastoralen Raum kommen dazu: Thomas Ascher, Dekanatsreferent im Dekanat Dillingen, Eva Gebel, Gemeindereferentin in der Pfarreiengemeinschaft Schmelz, Anna-Lisa Jacoby, Pastoralreferentin im Dekanat Dillingen und Pfarrer Johannes Schuligen, Pfarrer in der Pfarreiengemeinschaft Uchtelfangen. Die Sondierungsbeauftragten werden dabei viele Gespräche mit den Mitgliedern der pfarrlichen Räte führen, mit den SeelsorgerInnen und Mitarbeiterinnen der Kirchengemeinden und anderen Verantwortungsträgern. Das Ergebnis der Sondierung, eine Einschätzung der Situation vor Ort, wird nach Trier geschickt. Die Bistumsleitung kann dadurch die weiteren Schritte für die Zukunft besser planen und miteinander vernetzen.
Die Sondierer planen und leiten den Prozess der Sondierung. Ihre wichtigste Aufgabe ist das Zuhören und Ernst-Nehmen der Menschen in diesem wichtigen und emotionalen Prozess der zukünftigen Gestalt von Kirche.

Allgemeine und umfassende Informationen zur Sondierungsphase im Bistum Trier gibt es auf www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/sondierungsphase/

Bischöfliches Schreiben zur zukünftigen Pfarreienlandschaft im Bistum Trier

Fahrplan des Bischof zur Pfarreienreform

Newsletter des Bistums Trier vom 03.03.2021

Zusammenfassung des Bischöflichen Schreibens

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat sich mit einem Schreiben „zur Reform der Pfarreien im Bistum Trier auf Grundlage der Beschlüsse der Diözesansynode 2013-2016“ an die Menschen im Bistum Trier gewandt. In dem am Fest des Bistumspatrons und Apostels Matthias (24. Februar) unterzeichneten Schreiben erinnert der Bischof daran, dass die Synode dazu ermutigt hat, „uns grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hineinzuwirken“. Dieser Auftrag betreffe in besonderer Weise das kirchliche Leben in den Pfarreien. „Als Getaufte stehen wir unter dem Anspruch, in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts lebendige Kirche Jesu Christi zu sein, die sich dem einzelnen Menschen zuwendet und sich einsetzt für eine gerechte Welt, in der Gottes Liebe erfahrbar wird“, schreibt Bischof Ackermann (Nr. 33 des Schreibens). Die Diözesansynode habe eine Vision entwickelt, die es nun schrittweise zu konkretisieren und umzusetzen gelte.

Einleitend erinnert Bischof Ackermann an die Grundlagen der Pfarreienreform und den Weg bis zum heutigen Tag (Nr. 1-10). Die nun getroffenen Grundentscheidungen (Nr. 7) seien verbindlich und trügen gleichzeitig dem Prozesscharakter der Reform Rechnung. Die Grundentscheidungen sind: die Errichtung von 35 Pastoralen Räumen; der Auftrag an alle Pfarreien und Kirchengemeinden, sich bis spätestens 2025 innerhalb der Pastoralen Räume auf der Ebene der bisherigen Pfarreiengemeinschaften zu neuen Pfarreien zusammenzuschließen; die schrittweise Ablösung der bisherigen Dekanate durch die Pastoralen Räume. Das Schreiben beinhalte keine detaillierten Festlegungen wie ein Gesetz, sondern „Grundentscheidungen und Vorgaben, die zugleich die Möglichkeit enthalten, in den kommenden Jahren bei der konkreten Ausgestaltung der künftigen Pfarreien und Pastoralen Räume Erfahrungen zu machen, die in die entsprechenden, noch zu erstellenden Ordnungen Eingang finden“.

In einem zweiten Teil (Nr. 11-18) umreißt der Bischof den Auftrag der Pfarreien, um im Folgenden (Nr. 19-28) den Pastoralen Raum zu beschreiben. In den Nummern 29 bis 32 skizziert Ackermann die nächsten Schritte in der derzeit laufenden Sondierungsphase, verweist aber auch auf die inhaltlichen Impulse für das kirchliche Leben, die die Synode gegeben hat. „Von Herzen bitte ich darum, dass Sie in diesem Sinn unseren gemeinsamen diözesanen Weg mitgehen und ihn auch in Ihr Gebet nehmen. Denn nur in der Treue zur Botschaft Jesu Christi und in der Kraft seines pfingstlichen Geistes werden wir uns zu den richtigen Schritten entscheiden und auch den Mut haben, sie zu tun.“

Das Schreiben im Wortlaut ist unter t1p.de/Bistum-TR-nachsynodal zu finden. Unter www.herausgerufen.bistum-trier.de/sondierungsphase gibt es Informationen zur Sondierungsphase.

 

Sondierer trafen sich in einer Videokonferenz mit Bischof, Generalvikar und Synodenbüro

Ziel ist die Reform der Pfarreienlandschaft

„Sie kommen nicht absichtslos. Das Ziel ist die Reform der Pfarreienlandschaft in unserem Bistum – eine Reform, die respektiert, was vor Ort da ist, und die den Auftrag der Synode ernst nimmt.“ Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann den lokalen und diözesanen Beauftragten für die Sondierungsphase mit auf den Weg gegeben (siehe auch https://www.bistum-trier.de/news-details/pressedienst/detail/News/kenntnisse-der-situation-vor-ort-zusammentragen). Zusammen mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, Christian Heckmann und Edith Ries vom Synodenbüro hat es am 19. Februar ein virtuelles Treffen mit den rund 150 Frauen und Männern gegeben. Sie sollen die Bereitschaft zu Fusionen der aktuell 172 Pfarreiengemeinschaften und die Bildung der 35 Pastoralen Räume ausloten und vorbereiten. Zunächst sei daher die Bereitschaft zu Hören ganz wichtig, und in einem zweiten Schritt gehe es dann darum, „den guten Ton“ zu finden für die Gespräche vor Ort.

Verbindlichkeiten und Spielräume werden benannt

Das Zielbild zu teilen, um auskunftsfähig zu sein, war der Zweck des Treffens, „und trotzdem aushalten können, dass noch nicht alles ausformuliert ist“, betonte Ackermann. Er erinnerte daran, dass er das sehr detaillierte Umsetzungsgesetz nach der römischen Intervention habe zurückziehen müssen. Dennoch brauche es nun die Ansage: „Das wird erwartet, das ist das Programm für die nächsten Jahre.“ Deshalb habe er ein nachsynodales Schreiben verfasst, das am 24. Februar, dem Fest des Bistumspatrons Matthias – ein „Mann des zweiten Angangs“, wie der Bischof in Anspielung auf den zweiten Anlauf der Reform bemerkte – veröffentlicht werden soll. Darin würden die „Verbindlichkeiten und Spielräume“ benannt. Zusätzlich werde es in den kommenden Wochen und Monaten Ordnungen und Richtlinien geben, die Detailfragen regeln.

In dem Schreiben skizziere er das Bild der Pfarrei als eine Struktur mit Entwicklungspotential, erläuterte der Bischof. Ergänzend dazu werden die 35 Pastoralen Räume vor allem der Umsetzung der Synode dienen, als „wesentlich dynamisierendes Element“, zu der „das Denken in weiten Räumen gehört“. Diese Pastoralen Räume würden künftig stärker mandatiert als die Dekanate: nicht nur durch den Zusammenschluss der Kirchengemeinden, sondern etwa auch durch die Leitung, in der sichtbarer als bisher Führungsaufgaben in kollegialer Weise geteilt werden.

Auf die Chancen hinweisen

Wenn die Beauftragten für die Sondierung nun in die Gespräche gingen, sollten sie dies nicht „mit Druck“ tun, sondern auf die Chancen hinweisen, die in den Fusionen und im Pastoralen Raum liegen. Eine Chance liege unter anderem darin, dass das pastorale Personal künftig auf den Pastoralen Raum hin ernannt werde, mit einem konkreten Einsatz in den Pfarreien und an den verschiedenen Orten von Kirche. Auch die Priester, die nach wie vor auf die Pfarreien ernannt werden, „werden zur Zusammenarbeit im Pastoralen Raum verpflichtet“. Dies werde eine neue Dynamik bringen, zeigte Ackermann sich zuversichtlich. Er warb dafür, die Pastoralen Räume zügig zu errichten, damit „sie nach und nach Gestalt gewinnen“ können, und dass es beispielsweise möglich sei, Erfahrungen zu machen mit der Gremienarbeit. „Durch die Ungleichzeitigkeit haben wir jetzt die Möglichkeit des Ausprobierens“, sagte der Bischof, und verwies auch auf die Impulse für die Seelsorge, die derzeit im Bereich Pastoral und Gesellschaft im Generalvikariat auf Basis der Ergebnisse der Teilprozessgruppen erarbeitet werden.         

Dank für die Bereitschaft, in der Sondierungsphase mitzuwirken

Generalvikar von Plettenberg erinnerte ebenfalls daran, dass die Sondierungsphase Teil der Veränderungen und der Neuorientierung sei, die die Synode angestoßen hat, und vor allem der lokalen Planung der Synodenumsetzung dient. Mit dieser Phase wolle man erreichen, dass es „keine 08/15-Lösung für alle gibt, sondern genau darauf schaut, was vor Ort schon entstanden und möglich ist“. Er dankte allen, die als lokale und diözesane Beauftragte für die Sondierungsphase sowie in den Steuerungsgruppen tätig sind. Bereits im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ hätten die Akteure vor Ort gute Erfahrung in der Zusammenarbeit in Steuerungsgruppen gesammelt, an die sich nun anknüpfen lasse.

Am Ende der Sondierungphase soll eine Skizze und Aufgabenübersicht für die Pfarreizusammenschlüsse und Gründungen des jeweiligen Pastoralen Raums stehen, erläuterte der Generalvikar. Dann habe auch das Bistum einen Überblick über die zeitlichen Planungen der Vereinigungsprozesse sowie über den Klärungs- und Begleitungsbedarf. Ebenso könnten dann von Seiten des Bistums die Errichtung der Pastoralen Räume und die damit verbundene Beauftragung ihrer Leitung geplant werden. Während der Auftrag der Sondiererinnen und Sondierer Mitte des Jahres abgeschlossen ist, sollen die Steuerungsgruppen weiterarbeiten,  sich etwa mit den pastoralen Entwicklungen befassen und den Vorbereitungen zur Gründung des Pastoralen Raums.

Konkrete Fragen und Situationen im Blick

Edith Ries und Christian Heckmann gingen auf die Rollen der diözesanen und lokalen Beauftragten ein, benannten die Gesprächspartnerinnen und -partner während der Sondierung, die Themen der Gespräche oder wie die Ergebnisse dokumentiert werden können. Auch die Möglichkeiten der Sondierung unter Corona-Bedingungen waren Thema. Die Fragen aus der Runde der Beauftragten bezogen sich vor allem auf die Klärung von Aufgaben und Rollen, auf das Zueinander von Pastoralem Raum und Pfarrei sowie die Voraussetzungen und Kriterien für die Zusammenschlüsse von Pfarreien und die Errichtung von Pastoralen Räumen. Auch die anstehenden Gremienwahlen waren Thema. Bischof und Generalvikar zeigten sich am Ende beeindruckt vom spürbaren Engagement der Beauftragten, die Phase der Sondierung mitzugestalten: „Sie denken schon an ganz konkrete Fragen und Situationen.“ Sie ermutigten die Frauen und Männer, alle unter Corona-Bedingungen verfügbaren Kanäle zur Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen vor Ort zu nutzen. Weitere Informationen zur Sondierungsphase sind ab Ende Februar unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.
(JR)

Bistum will Stimmung und Einstellungen herausfinden

Sondierungsphase gestartet- Prozess zur Fusionierung und Bildung des "Pastoralen Raumes" beginnt

Es geht weiter auf dem Weg der Pfarreienreform

Das Bistum Trier hat für das erste Halbjahr 2021 eine „Sondierungsphase“ beschlossen. In dieser Zeit sollen Stimmungen und Einstellungen in den Pfarreien gesammelt werden im Hinblick auf die Fusionierung von Pfarreien und der Errichtung von Pastoralen Räumen.

Für unsere Pfarreiengemeinschaft Schmelz würde das bedeuten: wie stehen die Chancen für eine baldige Fusionierung der fünf Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft zu einer Pfarrei und wie ist die Einstellung zur Zusammenarbeit im „Pastoralen Raum Lebach“ mit den jetzigen Pfarreiengemeinschaften Lebach, Eppelborn-Dirmingen und Uchtelfangen. Angefügt sei: eine Fusionierung muss laut Bischof Ackermann geschehen und Pastorale Räume werden ebenfalls sicher gebildet.

In diesem kommunikativen Prozess sollen die Räte, sowie weitere Gruppen und Gruppierungen gehört werden. Die Sondierungsphase wird von diözesanen Beauftragten (Pfarrer Clemens Kiefer und Hans-Albert Dörr) und von einer „Steuerungsgruppe“ mit lokalen Beauftragten begleitet.

Die Einschränkungen der Corona-Pandemie gerade beim Beraten und Besprechen von Gruppen macht das Vorhaben des Bistums nicht gerade einfach. Dennoch hofft der Generalvikar auf ein gutes Gelingen auch durch die Unterstützung und Kreativität der Menschen vor Ort, damit eine Umsetzung auf den Weg gebracht werden kann.

Diesen Wünschen schließe ich mich an. Die Räte erhalten einen detaillierten Brief mit weiteren Aspekten der Sondierungsphase.

Noch ein Hinweis zu den Räten: Ende des Jahres stehen Pfarrgemeinderatswahlen an. Dieses wichtige Gremium wird dringend gebraucht, um in dem Veränderungsprozess Vermittler und Multiplikator zu sein.

Ihr Pfarrer Thomas Damke

Pfarreienreform geht weiter

Aus dem Newsletter des Bistums Trier

Sondierungsphase beginnt mit der Bildung von Steuerungsgruppen

Trier/Bistumsweit – Genauere Kenntnisse der Situationen in den zukünftigen Pastoralen Räumen zusammentragen, um die jeweils passenden Entwicklungsschritte gemeinsam vorzubereiten: Das ist das Ziel der sogenannten Sondierungsphase, mit der die Pfarreienreform im Bistum Trier voranschreitet. Im November 2020 hatten Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich Pastoral und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat Trier, darüber informiert, dass es ab 2022 Fusionen von bisherigen Pfarreiengemeinschaften zu Pfarreien sowie die Bildung von Pastoralen Räumen geben wird (Nachricht vom 20. November 2020).
Generalvikar von Plettenberg hat sich nun in einem Schreiben an die Dekanatsleitungen sowie die Vorsitzenden der Dekanatsräte gewandt und sie gebeten, dass sie für die jeweiligen Pastoralen Räume (siehe Übersichtskarte als PDF-Download) Steuerungsgruppen bilden. Denn: „Für diese Aufgabe der Sondierung brauchen wir Ihre pastorale Kompetenz und Ihre Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten“, heißt es in dem Schreiben. Diese Gruppen sollen sich aus Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Dekanatskonferenz und Ehrenamtlichen (etwa aus den Dekanatsräten) zusammensetzen, damit verschiedene inhaltliche und örtliche Perspektiven zusammenkommen. Der Generalvikar empfiehlt auch, Mitarbeitende aus den Ortscaritasverbänden und kirchlichen Einrichtungen einzubeziehen.
Ziel ist, „im Hinblick auf die Gründung des Pastoralen Raumes und möglichen Fusionen der Pfarreiengemeinschaften die Situation in den 35 geplanten Räumen und den jeweiligen Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften zu sondieren“. Dazu gehören nach Angaben des Generalvikars Sachthemen wie Vakanzen, die Besetzung der Gremien oder die Personalisierung. Aber auch soziale und emotionale Faktoren wie die Bereitschaft zur Fusion, die Befassung mit den Synodenergebnissen oder die Wahrnehmung von Orten von Kirchen sollen einfließen in das Ergebnis: eine „Skizze, die Auskunft darüber gibt, wie sich die Akteure vor Ort die Schritte zur Gründung des Pastoralen Raums und das Vorgehen bezüglich der geplanten Fusionen vorstellen“, erläutert von Plettenberg. Insbesondere sollten ein angemessener Zeitraum empfohlen und Themen und Fragen, die noch zu bearbeiten sind, identifiziert werden.
Die Sondierungsphase dauert bis 30. Juni 2021. Danach werden die vereinbarten Schritte Zug um Zug in den Pastoralen Räumen und Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften umgesetzt. Die Fusionen der Pfarreien und Kirchengemeinden sind Aufgabe der Ende 2021 neu zu wählenden Gremien. Für Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften, die bereits zum 1. Januar 2022 fusionieren möchten, besteht auch diese Möglichkeit. Weitere Informationen zur Synodenumsetzung im Bistum Trier und zur Pfarreienreform sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden. (jr)

Weitere Schritte der Synodenumsetzung –

Vorbereitung beginnt am 01.01.2021

In der Pressekonferenz des Bistums Trier vom Freitag, dem 20.11.2020 stellten Bischof Ackermann, Direktorin Schabo und Generalvikar von Plettenberg vor, wie es nach dem gescheiterten Masterplan rund um die „Pfarrei der Zukunft“ im Bistum weitergehen soll.

Bischof Ackermann machte zu Beginn der Konferenz deutlich, dass die Perspektivwechsel und die pastoralen Impulse der Synode, wozu auch die weiten pastoralen Räume und die Vernetzung darin sowie die kollegiale Leitung und geteilte Verantwortung zählen, auf jeden Fall weiter gelten und umgesetzt werden sollen. Dabei setzt das Bistum jetzt auf Fusionen der Pfarreien und die Errichtung von Pastoralen Räumen. In längstens vier Jahren sollen die Pfarreien, vorwiegend die einer Pfarreiengemeinschaft fusionieren und es sollen ungefähr 35 Pastorale Räume gebildet werden, die die Grenzen der „Pfarreien der Zukunft- PdZ“ haben sollen. Für die jetzige Pfarreiengemeinschaft Schmelz hieße das: die fünf Pfarreien Außen, Bettingen, Gresaubach, Hüttersdorf, Limbach fusionieren zu einer Pfarrei Schmelz und bilden mit den dann fusionierten Pfarreien Lebach, Eppelborn und Uchtelfangen einen „Pastoralen Raum“. Jede Pfarrei hat einen Pfarrer und für den Pastoralen Raum setzt der Bischof ein Leitungsteam ein. Die Vermögensebene ist folgendermaßen gedacht: Jede Pfarrei ist eine Kirchengemeinde und der Pastorale Raum ist ein Kirchengemeindeverband.

Direktorin Schabo erläuterte den Einsatz des Pastoralen Personals: es soll beim Pastoralen Raum angestellt sein, aber einen festen Einsatzort in einer Pfarrei haben. Die inhaltliche Umsetzung der Synodenbeschlüsse, die bereits von Arbeitsgruppen konkretisiert wurde, soll energisch angepackt werden. Dabei wird es Unterstützung und Koordination vom Synodenbüro geben, die Initiative soll aus den Pfarreien kommen. Bis Ostern 2021 verspricht die Direktorin Handlungsanregungen.

Die Ehrenamtlichen sollen weiterhin in Gremien auf Pfarreiebene und im Pastoralen Raum mitarbeiten. Dazu sind Ende 2021 Neuwahlen geplant. Generalvikar von Plettenberg zeigte die Schritte des Plans auf: die Vorbereitungszeit beginnt im Januar 2021. Er unterstrich das Neue am jetzigen Vorgehen: die Rahmenbedingungen werden vom Bistum gesetzt und sollen dadurch Sicherheit geben, es ist eine Flexibilität durch unterschiedliche Entwicklungspfade gegeben und es soll ein eigenes Entwicklungsprogramm für jeden Raum geben. Das bedeutet, dass das Bistum vorgibt, dass fusioniert werden muss und es Pastorale Räume geben wird, aber auf die Bedingungen vor Ort schaut und mit den Menschen nach einem guten Weg innerhalb der Rahmenbedingungen sucht. Der Start von Fusionierung und Errichtung von Pastoralen Räumen ist ab dem 01.01.2022 geplant und hat eine Übergangszeit von vier Jahren, Ende 2025 sollte die Strukturreform also abgeschlossen sein.

Generalvikar von Plettenberg erklärte zum Schluss, dass diese Veröffentlichung die großen Linien enthält, da noch nicht alle Details geklärt sind. Er kündigte zielgruppenorientierte Infos an.

Den Pressebericht des Bistums können Sie hier lesen:

https://www.bistum-trier.de/news-details/pressedienst/detail/News/pastoral-und-kirchliches-leben-neu-ausrichten-und-weiterentwickeln/

Dort finden Sie auch die Statements von Bischof Ackermann, Direktorin Schabo und Generalvikar von Plattenberg im Wortlaut.

im PDF-Format zum Herunterladen:


Bischof ließ sich wieder beraten

Ergebnisse der Beratungen zur Vorlage in Rom

Die Beratungen der Führungsebene des Bistums mit den diözesanen Gremien, Vertretern der Berufsgruppen, der Mitarbeitervertretungen auf reale und digitale Weise am Samstag, dem 05.09.2020 ergaben eine erste Richtungsbestimmung. Ein Zwei-Ebenen-Modell mit (fusionierten) Pfarreien und einem „pastoralen Raum“ in der Größe der ehemals angedachten „Pfarreien der Zukunft“ ist die vom Bistum favorisierte Variante. Weite und Nähe sollen dann die sich ergänzenden Leitsätze in der Pastoral sein. Außerdem soll die inhaltliche Synodenumsetzung zeitnah beginnen, bzw. weitergeführt werden. Die Freiwilligkeit der Fusionierung der Pfarreien und eine zwar bald festzulegende aber längerfristige Zeitschiene wurde von den Beraterinnen und Beratern gefordert. Mit diesen Empfehlungen wird die Bistumsleitung sich an Rom wenden, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Im Januar 2021 sollen das Zielbild und die Zeitschiene festgelegt sein.

 

Bischof ließ sich nach den Gesprächen mit "Rom" von vielen Gremien und Personen beraten

Wie geht es weiter mit der Synodenumsetzung?

Weitergehen im Sinne der Einheit im Bistum
„Die Synode mit ihren Beschlüssen steht nicht in Frage. Es geht um einen bestimmten Teil ihrer Umsetzung, nämlich die Pfarreienreform.“ Das hat Bischof Dr. Stephan Ackermann bei den Beratungen zum weiteren Weg der Synodenumsetzung von am Mittwoch, dem 17.06.2020, bis am Freitag, dem 19.06.2020, betont. Er und die Bistumsleitung waren mit den diözesanen Räten (Pastoralrat, Katholikenrat, Priesterrat und Kirchensteuerrat), den Dekanatsleitungen, den Führungskräften in Generalvikariat und Caritasverband, den designierten Leitungsteams und der Gesamtmitarbeitervertretung zusammengekommen, um über die Ergebnisse eines Gesprächs in Rom zu berichten und die nächsten Schritte zu diskutieren.
Dem Auftrag der Synode gerecht werden – Bedenken Rechnung tragen
Aufgrund der römischen Intervention vom November 2019 nach Beschwerden gegen den Erlass des Umsetzungsgesetzes (Oktober 2019) bleibt dieses weiterhin ausgesetzt; die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Wie geht es weiter mit der Synodenumsetzung?
Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse
Einschränkungen:

  • 35 im Sinne des can. 515 errichtete Pfarreien und Kirchengemeinden soll es derzeit nicht geben.
  • Kollegiale Leitungsteams in den neuen Pfarreien im Sinne des vorgelegten Gesetzes soll es nicht geben.
  • Eine Kirchenentwicklung, die finanzielle, pastorale und personelle Planungen in einer neuen Pfarrei vereinbart, soll es in der bisher geplanten Weise nicht geben.

Neues Seelsorgekonzept:

Mögliche Option für eine neue Orientierung:

  • 35 Seelsorgeräume in den Grenzen der für die Pfarreien der Zukunft entwickelten Umschreibungen; (172) nach can. 515 errichtete Pfarreien (= die heutigen Pfarreiengemeinschaften, deren Pfarreien zu je einer Pfarrei und Kirchengemeinde fusionieren); Neuzuordnungen aufgrund der Raumgliederung sind zu bedenken;
  • unterschiedliche Leitungsmodelle in den Pfarreien, auch nach can. 517 § 2;
  • Leitungsteams mit leitendem Priester in den Seelsorgeräumen;
  • Delegation von Aufgaben an die Mitglieder erfolgt durch den Bischof;
  • wirtschaftliche Steuerung auf Ebene des Seelsorgeraums (der als Kirchengemeindeverband errichtet wird);
  • pastorale Entwicklung auf Ebene des Seelsorgeraums;
  • Anbindung des pastoralen Personals an den Seelsorgeraum;
  • Entwicklung synodaler Gremien aus Orten von Kirchen und den pfarrlichen Gremien auf Ebene des Seelsorgeraums.

Offene Punkte aus den Beratungen:

  • Sollten die Seelsorgeräume nicht besser Pastoralräume oder Dekanate heißen?
  • Wie ist das Verhältnis von Pfarrei und Seelsorgeraum zu gestalten?
  • Wie kann die pastorale Planung in einem Seelsorgeraum entsprechend der Synodenergebnisse gut gelingen?
  • Sind die angedachten Fusionen der heutigen Pfarreien freiwillig oder gesetzlich zu bestimmen?
  • Wie ist der Einsatz der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Pfarrei und Seelsorgeraum zu organisieren?
  • Sollte dieser Schritt (Bildung von Seelsorgeräumen und Fusion auf 172) Pfarreien schnell erfolgen?
  • Hilft dieses Vorgehen, die Menschen mitzunehmen, die Sorge um ihre Pfarrei haben?
  • Hilft dieses Vorgehen, die Menschen mitzunehmen, die sich in den Pfarreien nicht heimisch fühlen?
  • Wie geht der Dialog in dieser Phase?
  • Wie kann das Bistum einen gemeinsamen Weg angesichts bleibender unterschiedlicher Positionen finden?
  • Wie können inhaltlich-pastorale Entwicklungen angesichts großer Strukturdebatten gefördert werden?

Die nächsten Schritte:

  • Beratungsphase 1 (hat jetzt stattgefunden)
  • Arbeitsphase
  • Ausarbeitung der Beratungsergebnisse,
  • Vorlage einer neuen Planung.
  • Beratungsphase 2
  • Nach der Sommerpause
  • Abstimmungen mit Rom
  • Umsetzungsschritte in 2021 und 2022 (abhängig von den Konkretisierungen)