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Das Schutzkonzept des Bistums Trier bringt plötzlich ganz neue Begrifflichkeiten ins Spiel, so zum Beispiel die verbindlichen Festlegung einer maximalen Gottesdienstbesucherzahl aufgrund der jeweils gültigen Regeln für die Gottesdienste.
„St. Marien“ Außen | 60 Personen |
„St. Stephanus“ Bettingen | 72 Personen |
„Kreuzerhöhung“ Hüttersdorf | 64 Personen |
„St. Willibrord“ Limbach | 50 Personen |
„Herz Jesu“ Gresaubach | 63 Personen |
Wichtige und unbedingt zu beachtende Punkte
Wir bitten um Ihr Verständnis.